Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, Veranstaltungsräumen, sowie für alle den Kunden gegenüber
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. - Die Unter- oder Weitervermietung, insbesondere die gewerbliche Zwischenvermietung der überlassenen Räumlichkeiten, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind generell verboten und bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Hotelleitung.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich mit der
Hotelleitung vereinbart wurde.
Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Kunden durch das Hotel zustande. Das Angebot von Hotelzimmern versteht sich als freibleibend, für Irrtümer bei der Verfügbarkeit sowie beim Preis wird nicht gehaftet. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
- Vertragspartner sind das Hotel Villa Passion und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
- Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
- Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zu Gunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
Kommissionen
- Die Hotelzimmer sind mit einer maximalen Höhe von bis zu 10 % zuzüglich MwSt. an die mit dem Hotel in Vertrag stehenden Buchungsgesellschaften kommissionierbar. Die Buchungsgesellschaften verpflichten sich, die zum schriftlich vereinbarten Zimmerpreis angebotenen Hotelzimmer zu verkaufen. Auf die vereinbarten Preise dürfen seitens der Buchungsgesellschaft keinerlei Mehrkosten gegenüber den Kunden erhoben werden.
- Die Abrechnung erfolgt ausschließlich direkt mit den Kunden.
- Sollten Buchungsgesellschaften dem Kunden gegenüber zusätzliche Gebühren in Rechnung stellen, so führt dies automatisch zur Annullierung des zwischen dem Hotel und der Buchungsgesellschaft geschlossenen Vertrages und zur Löschung der Buchung.
- Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
- Besondere Leistungen werden nicht kommissioniert.
- Kontingente werden nur schriftlich und von der Hotelleitung vergeben.
Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer und Leistungen bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dies dem vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch höchstens um 10 % per anno, angehoben werden.
- Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
- Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche
Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens, vorbehalten. - Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach unter Berücksichtigung der rechtlichen Bedingungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung/Stornierung)
- Der Abschluss dieses Vertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Durchführung dieses Vertrages, unabhängig davon, auf Welcher Dauer die Reservierung erfolgt ist. Der Vertrag kann von dem Buchenden einseitig nur unter folgenden Bedingungen gelöst werden:
bis 45 Kalendertage – kostenfrei
44 – 28 Kalendertage – 60 %
27 – 18 Kalendertage – 70 %
17 – 8 Kalendertage – 80 %
7 – 0 Kalendertage – 100 % - Das Hotel wird sich bemühen, nicht in Anspruch genommene Räumlichkeiten anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Gelingt eine anderweitige Vermietung, so entfällt die Pflicht der Zahlung. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Räume, hat der Kunde für die Dauer des Vertrages den, unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung, errechneten Betrag zu zahlen. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger
Schaden entstanden ist.
Rücktritt des Hotels
- Sofern ein Rücktritt des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Nach Verstreichung einer vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist kann das Hotel ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Bei Zahlungen gilt der kostenfreie Zahlungseingang der Gesamtsumme auf dem Konto zum Buchungstag. Teilzahlungen sind als nicht geleistete Zahlungen anzusehen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Wird bei garantierten Buchungen mit einer vereinbarten Vorauszahlung eine Teilrate auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht
geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. - Erfolgt die Anreise nach 18 Uhr, so muss der Kunde das Zimmer ausdrücklich garantieren, ansonsten behält sich das Hotel vor, das Zimmer anderweitig zu verkaufen. Die Garantie muss mit einer gültigen Kreditkarte, vom Hotel anerkannten Kostenübernahmeerklärung bzw. Depositzahlung verbürgt werden.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise fall
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- das Hotel begründeten Anlass zu Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschaftsbereich bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
- Ein Verstoß gegen obigen Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinerlei Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18 Uhr 50 % des vollen Zimmerpreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, nach 18 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
Haftung des Hotels
- Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist nicht im leistungstypischen bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel auf Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Leistungsmängel oder Schäden sind dem Hotel umgehend zu melden.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500,- Euro, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 800,- Euro. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von ... Euro (Versicherungssumme) im Zimmersafe aufbewahrt werden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
- Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Aufbewahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die Erfüllungsgehilfen des Hotels. - Weckaufträge werden vom Hotel mit großer Sorgfalt ausgeführt, verstehen sich aber nicht als garantiert.
Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. - Nachrichten, Post und Warensendungen, sowie Gepäck für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Schlussbestimmung
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollten schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck – und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nicht richtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Malchow, den 16. Juni 2008